Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma AVS Fugenprofiltechnik GmbH
– Verkaufs- Liefer und Zahlungsbedingungen –
1. Allgemeines
Allen unseren Leistungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, Aufträge und sonstige Leistungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bestimmungen auch in anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Jeglicher Bestätigung unseres Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit. Unsere AGB gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot und Angebotsunterlagen, Auftrag und Vertragsabschluss
1. An unsere Angebote halten wir uns 2 Wochen gebunden, sofern darin keine andere Frist genannt ist.
2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen, Ergänzungen, Änderungen und/oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich oder in Textform bestätigen.
3. An allen Unterlagen, die wir mit übersenden oder aushändigen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung [= Einwilligung] weitergegeben werden.
4. Maße, Gewichte, Berechnungen, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Änderungen durch technischen Fortschritt behalten wir uns vor, ebenso das Ersetzen von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
5. Der endgültige Vertragsinhalt ergibt sich aus unserer – binnen handelsüblicher Frist nicht widersprochenen – Auftragsbestätigung in Textform.
3. Preise
Unsere Preise gelten, sofern nichts Anderes vereinbart ist, für die Lieferung ab Sitz Hattingen. Die Preise für Verpackung, ggf. Versicherung, Gebühren und andere öffentliche Abgaben, bei Export auch Zoll, berechnen wir zusätzlich, ebenso die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle vom Kunden in Auftrag gegebene bzw. angeordnete besondere Verpackungen, Versandarten, auch Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten berechnen wir zusätzlich.
4. Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts Anderes vereinbart, binnen 30 Tagen netto ohne Abzug fällig. Nebenkosten des Zahlungsverkehrs trägt der Zahlungsschuldner.
2. Ab Fälligkeit ist der rückständige Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen. Wenn uns ein höherer konkreter Zinsschaden entsteht, können wir ihn mit entsprechendem Nachweis von unserem Kunden ersetzt verlangen.
3. Gegenüber unserer Forderung darf nur mit von uns anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur insoweit ausgeübt werden, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Wenn uns Umstände bekannt werden, die auf eine mangelnde Bonität unseres Kunden rückschließen lassen, sind wir berechtigt, die gesamte noch bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen für noch nicht gelieferte Waren zu verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt
3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Dieser Vorbehalt bezieht sich auf den unbestrittenen Saldo. Dies gilt nach den folgenden Bestimmungen auch, wenn die Ware weiter verarbeitet/in andere Gegenstände eingebaut worden ist.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5. Unser Kunde verpflichtet sich, über die – auch durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt – abgetretenen Ansprüche nicht anderweitig zu verfügen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen/Zugriffen Dritter über/auf die Vorbehaltswaren oder die abgetretenen Forderungen muss uns unser Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir gemäß § 771 ZPO klagen können. Soweit der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten kann, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
6. Der Kunde darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt uns jedoch schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich MwSt) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder der Kunde die Zahlung einstellt. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Kunden zurückzunehmen. Darin liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme der Kaufsache dürfen wir die Ware verwerten; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
8. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet/verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (incl. MwSt) zu den anderen mitverarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist dabei eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns daran anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum
für uns.
9. Der Kunde tritt die Forderungen, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab.
10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Wir können die frei zu gebenden Sicherheiten selbst auswählen.
5. Lieferung und Leistung
3. Von uns angegebene Lieferzeiten und -fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle technischen Fragen geklärt sind. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt außerdem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn
1. 6.2.1.die Teillieferung für unseren Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
2. 6.2.2.die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
3. 6.2.3.dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zu deren Übernahme bereit.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Unter diesen Voraussetzungen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-verletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, soweit der von uns vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
In diesen Fällen ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
7. Gefahrübergang
1. Hat unser Kunde den Versand übernommen (Holschuld), geht die Gefahr der zufälligen Zerstörung oder Beschädigung auf unseren Kunden über, sobald die Lieferung unser Lager verlässt.
2. Kann bestellte Ware durch Umstände, die unser Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig versandt werden, geht die Gefahr der zufälligen Zerstörung oder Beschädigung zu dem Zeitpunkt auf unseren Kunden über, in dem ihm die Versandbereitschaft schriftlich angezeigt wurde. Eine Anzeige per Fax oder Mail (Textform) genügt.
3. Bei einer Bringschuld ist mit der Ankunft des Lieferfahrzeugs am Bestimmungsort und der Bereitstellung zum Abladen unsere Pflicht erfüllt; die Ware wird auf Kosten und Gefahr unseres Kunden durch ihn abgeladen und gelagert. Soweit wir vereinbarungsgemäß über einen Spediteur ausliefern, gelten dessen Bedingungen auch für uns und unseren Kunden. Für eine Schickschuld (Versendungskauf) gilt § 447 BGB.
4. Auf Wunsch unseres Kunden werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung und/oder Versicherung gegen Diebstahl, Bruch, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken abschließen. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der Kunde.
8. Untersuchungs- und Rügepflichten
1. Unser Kunde ist verpflichtet, die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen und uns schriftlich, per Fax oder Mail
– dann ausschließlich an die Mailadresse info@avs-profile.de – zu informieren.
2. Bevor unser Kunde die gelieferten Waren weiterverarbeitet, sie z. B. in andere Produkte einbaut, hat er eine angemessene Zahl stichprobenartig zu prüfen, ob sie frei von Sachmängeln sind, insbesondere, ob die Beschaffenheit sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Sofern Zweifel daran bestehen, muss er uns unverzüglich schriftlich, per Fax oder per Mail informieren. Wir müssen Gelegenheit erhalten, das Prüfergebnis selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, um geeignete Maßnahmen treffen zu können. Hiermit sollen Mangelfolgeschäden und/oder Produkthaftpflichtansprüchen unseres Kunden oder dessen Kunden vorgebeugt werden.
3. Rügt unser Kunde sichtbare/erkennbare Schäden, insbesondere Transportschäden, nicht sofort beim Spediteur, so können wir spätere Reklamationen nur soweit anerkennen, wie sie unser Spediteur anerkennt.
4. Sollten die gelieferten Waren oder diejenigen, worin die gelieferten Waren eingebaut werden, ins Ausland – insbesondere außerhalb der EU – exportiert werden, erstreckt sich die Untersuchungs- und Rügepflicht unseres Kunden auf alle Eigenschaften und Vorschriften, die eine Produkthaftung im Ausland auslösen könnte.
9. Gewährleistung
1. Die Mangelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die Obliegenheiten gemäß § 377 HGB erfüllt hat.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt (für Kaufleute) 12 Monate. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir einzelvertraglich nichts Anderes vereinbaren oder zusagen. Die Verjährungsfrist für Mangelgewährleistungsansprüche beginnt mit dem Gefahrübergang.
3. Wir leisten bei Neuwaren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen und bei gebrauchten Waren innerhalb der verkürzten Gewährleistungsfrist Nacherfüllung grundsätzlich nach unserer Wahl durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder durch Beseitigung des Mangels. Auch wenn der Kunde die Mangelbeseitigung fordert, sind wir berechtigt, stattdessen eine neue Sache zu liefern. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird bzw. soweit dem Kunden im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweit nicht vorstehend etwas Anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Mangelfolgeschäden sind insbesondere ausgeschlossen, wenn unser Kunde gelieferte Teile weiter verarbeitet oder in andere Produkte eingebaut hat, ohne zuvor die gelieferten Gegenstände überprüft zu haben, s.o. 8.2.
9. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. fehlerhaften oder nachlässigen Einbau, unzulässiges Arbeitsmaterial, mangelnde oder unsachgemäße Wartung, natürliche Abnutzung, Verunreinigung, Nässe oder Temperaturschwankungen entstehen.
10. Wird gebrauchte Ware geliefert, können wir einzelvertraglich im Rahmen
des gesetzlich Zulässigen die Gewährleistung einschränken. Werden Bedienungsanleitungen mitgeliefert, gelten vorrangig die darin genannten Gewährleistungsbedingungen.
9. Gesamthaftung
3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 9 vorgesehen, ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
4. Die Begrenzung nach Nummer 10.1 gilt auch, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, auch Handelsvertreter, Handlungs- und Erfüllungsgehilfen.
10. Schutz- und Urheberrechte
Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Ware, auch Software und anderem Begleitmaterial, haben die jeweiligen Hersteller, auch Softwarehersteller. Das Urheberrecht muss beachtet werden.
Unsere Kunden und wir sind gegenseitig verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
12. Haftungsfreistellung
Unser Kunde stellt uns im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei, auch und insbesondere von Schadenersatzansprüchen der Letztverwender oder Kunden der gelieferten, veräußerten und/oder eingebauten Produkte aus und im Zusammenhang mit einer Produkthaftpflicht. Das gilt auch für Mangelfolgeschäden, die ein Kunde oder Geschäftspartner unseres Kunden geltend macht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hattingen. Als Gerichtsstand werden streitwertabhängig das Amtsgericht Hattingen bzw. das Landgericht Essen vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel und Datenschutz
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Dies gilt auch für mit unserem Kunden getroffene Individual-vereinbarungen.
2. Die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten speichern wir in unserer EDV. Hiermit ist unser Kunde einverstanden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.